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Bei einer Konzeption des vorangehenden Einzelhandel Fachmarktzentrums als § 6b/c EStG Rücklagen-Fonds können nach der zu Grunde liegenden Prognoserechnung Rücklagen nach § 6b/c EStG in folgender Höhe jeweils bezogen auf das investierte Eigenkapital übertragen werden:
| Übertragbare § 6b/c EStG Rücklage: | ca. 326 % des investierten Eigenkapitals |
| davon entfallen auf Grund und Boden: | ca. 68 % des investierten Eigenkapitals |
| davon entfallen auf Gebäude: | ca. 258 % des investierten Eigenkapitals |
Das bedeutet, dass bei einem investierten Eigenkapital von Euro 100.000 nach der zu Grunde liegenden Prognoserechnung eine Rücklage in Höhe von ca. Euro 326.000 steuerneutral übertragen werden kann. Die Übertragung kann dabei bis zur Höhe von ca. Euro 68.000 auf Grund und Boden und bis zur Höhe von ca. Euro 258.000 auf die Gebäude der Beteiligungsgesellschaft im Rahmen eines Private Placements vorgenommen werden.
Der Übertragungsfaktor beträgt somit ca. 326 % des investierten Eigenkapitals.