Der aus dem angelsächsischen Raum stammende Begriff Family Office bezeichnet Organisationsformen und Dienstleistungen, welche sich mit der Verwaltung privater Großvermögen befassen. Als Organisationsformen stehen dabei entweder familieneigene Gesellschaften, in der das Familienvermögen gebündelt wird, oder Gesellschaften bzw. Abteilungen von Banken, die Finanzdienstleistungen für diese Kundengruppe erbringen, zur Verfügung.