Unternehmensbeteiligungen

Mit Unternehmensbeteiligung oder Kapitalbeteiligung bezeichnet man den Besitz von Anteilen an einem Unternehmen. Der Kapitaleigner wird bei Beteiligung an einer Aktiengesellschaft als Aktionär bezeichnet, bei der Beteiligung an einer GmbH als Anteilseigner bzw. Gesellschafter, bei Beteiligung an einer Personengesellschaft als Mitunternehmer. Bei den vorliegenden Private Placements handelt es sich in der Regel um Personengesellschaften in Form einer GmbH & Co. KG an der sich der Investor direkt als Kommanditist oder indirekt über einen Registertreuhänder als Treugeber beteiligen kann. Einkommensteuerlich erzielt der Investor in der Regel Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder bei gewerblichen Fondsgestaltungen, insbesondere bei der Übertragung von § 6b/c EStG Rücklagen, Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Bei steueroptimierten Fondsgestaltungen im Bereich von Projektentwicklungsfonds können auch Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt werden, die dann der Abgeltungsteuer mit einem Steuersatz von nur 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer unterliegen.

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